top of page

Anmeldung zur Flüssiggaskontrolle

Die Gaskontrolle findet am Samstag, 24. Mai 2025 statt und dient zur Verhütung von Unfällen, Bränden und Explosionen durch Flüssiggas sowie von Vergiftungen durch dessen Abgase.

Die periodische Nachkontrolle ist nach EKAS-Richtlinie 6517 spätestens alle 3 Jahre vorzunehmen.

Bitte beachten Sie die Informationen zur Flüssiggaskontrolle auf dem Beiblatt.

Sind Sie bei Flüssiggaskontrolle nicht selber anwesend, so ist der Schlüssel zu deponieren und dies

dem Flüssiggaskontrolleur mitzuteilen oder die Übergabe zu organisieren.

Gewünschte Kontrolle bitte ankreuzen:

Angaben zum Halter:

Dokumente

Beiblatt

Führerausweis

Vielen Dank!

bottom of page